Gesetze / Frequenznutzungsbeitragsverordnung
FBeitrV§ 7 Verjährung
Stand: 10.06.2019
Für die Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Beiträgen gilt § 20 des Verwaltungskostengesetzes entsprechend.
Gesetze / Frequenznutzungsbeitragsverordnung
FBeitrVStand: 10.06.2019
Für die Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Beiträgen gilt § 20 des Verwaltungskostengesetzes entsprechend.