Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Feuerbeschau

FBV

§ 1 Zweck

Stand: 01.08.2025

Bayern1 Entscheidung

Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.

→§ 2