Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
FördbankG§ 15 Ausschüsse des Verwaltungsrats
Stand: 26.08.2026
Die Satzung kann einen Kreditausschuss, einen Präsidialausschuss und weitere Ausschüsse vorsehen. Das Nähere bestimmt die Satzung.