Gesetze / Fährenbetriebsverordnung FäV Anlage (weggefallen) Bund Außer Kraft: Anlage FäV ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für Anlage FäV liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm