Gesetze / Landesrecht Bayern / Ehrenzeichenstatut
EzStat§ 3 Urkunde und Aushändigung
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EzStat/3#abs-1 (1) Die Verleihungsurkunde wird vom Ministerpräsidenten ausgefertigt. Sie ist mit dem großen Staatssiegel zu versehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EzStat/3#abs-2 (2) Das Ehrenzeichen und die Urkunde werden nach näherer Anordnung des Ministerpräsidenten durch ihn selbst oder in seinem Auftrag ausgehändigt.