Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel und Geprüfte Fachwirtin für Vertrieb im Einzelhandel
EzHdlFachwPrV§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EzHdlFachwPrV/2#abs-1 (1) Zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 3 ist zuzulassen, wer
nachweist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EzHdlFachwPrV/2#abs-2 (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EzHdlFachwPrV/2#abs-3 (3) Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 4 ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EzHdlFachwPrV/2#abs-4 (4) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.