Gesetze / Bekanntmachung über die Gestaltung der nationalen Münzseiten der für den Umlauf bestimmten deutschen Euro-Münzen
EuroMünzBek(XXXX)
Stand: 10.06.2019
Gemäß den §§ 1 und 4 des am 1. Januar 2002 in Kraft tretenden Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, für den Umlauf bestimmte deutsche Euro-Münzen mit nationalen Motiven auszuprägen. Insgesamt wird es drei nationale Motive geben. Folgende Münzwerte erhalten jeweils eine einheitliche Gestaltung:
Die nationalen Symbole aller Nominale sind - wie in den übrigen Euro-Teilnehmerländern auch - von einem Kranz aus zwölf Sternen umgeben.
Die Herstellung der Münzen erfolgt in allen fünf deutschen Münzstätten mit den folgenden Münzzeichen: A (Berlin), D (München), F (Stuttgart), G (Karlsruhe) und J (Hamburg).
Der Bundesminister der Finanzen
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung der Münzen,
Fundstelle: BGBl. I 2001, 3133)