Gesetze / EuMahnVO

EuMahnVO

Art 4 Europäisches Mahnverfahren

Stand: 02.10.2026

2 Entscheidungen

Das Europäische Mahnverfahren gilt für die Beitreibung bezifferter Geldforderungen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls fällig sind.

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