Art 15 Vollstreckbarkeit des Urteils
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EuGFVO/15#abs-1 (1) Das Urteil ist ungeachtet eines möglichen Rechtsmittelsvollstreckbar. Es darf keine Sicherheitsleistung verlangt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EuGFVO/15#abs-2 (2) Artikel 23 ist auch anzuwenden, wenn das Urteil in dem Mitgliedstaat zu vollstrecken ist, in dem es ergangen ist.