Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Umgliederungs-VO Oberhausen
Essen§ 1 Umgliederung aus dem AG-Bezirk Essen-Borbeck in den AG-Bezirk Oberhausen
Stand: 26.08.2026
Unter Abtrennung von dem Bezirk des Amtsgerichts Essen-Borbeck werden
das Grundstück
Gemarkung
Flur
Flurstück
Dellwig
16
128
und Teilflächen aus den Grundstücken:
Gemarkung
Flur
Flurstück
Dellwig
16
77
Dellwig
16
92
Dellwig
16
94
Dellwig
16
129
Dellwig
16
130
Dellwig
16
133
dem Bezirk des Amtsgerichts Oberhausen zugeteilt.
Die genaue Lage der Teilflächen ergibt sich aus der als Anlage in Verkleinerung beigefügten Karte der Gebietsänderung des Gebietsänderungsvertrags zwischen der Stadt Oberhausen und der Stadt Essen in den Ortsteilen Oberhausen-Borbeck und Essen-Dellwig im Bereich der Ripshorster Straße vom 5. April 2006.