Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Umgliederungs-VO Oberhausen

Essen

§ 1 Umgliederung aus dem AG-Bezirk Essen-Borbeck in den AG-Bezirk Oberhausen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Unter Abtrennung von dem Bezirk des Amtsgerichts Essen-Borbeck werden

das Grundstück

Gemarkung

Flur

Flurstück

Dellwig

16

128

und Teilflächen aus den Grundstücken:

Gemarkung

Flur

Flurstück

Dellwig

16

77

Dellwig

16

92

Dellwig

16

94

Dellwig

16

129

Dellwig

16

130

Dellwig

16

133

dem Bezirk des Amtsgerichts Oberhausen zugeteilt.

Die genaue Lage der Teilflächen ergibt sich aus der als Anlage in Verkleinerung beigefügten Karte der Gebietsänderung des Gebietsänderungsvertrags zwischen der Stadt Oberhausen und der Stadt Essen in den Ortsteilen Oberhausen-Borbeck und Essen-Dellwig im Bereich der Ripshorster Straße vom 5. April 2006.

§ 2