Gesetze / Erholungsnutzungsrechtsgesetz
ErholNutzG§ 8 Anwendbarkeit des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes
Stand: 10.06.2019
Auf die nach diesem Gesetz zu bestellenden Erbbaurechte finden im übrigen die für den Eigenheimbau geltenden Bestimmungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes entsprechende Anwendung; § 57 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ist nicht anzuwenden.