Gesetze / Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer Entschädigungseinrichtung an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
EntschdtBankV§ 3
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.