Gesetze / Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung

EntschFinV

§ 12 Risikokategorien, Risikoindikatoren und Risikogewichtung

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EntschFinV/12#abs-1 (1) Für die Einschätzung des Risikos eines CRR-Kreditinstituts legt die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH die folgenden Risikokategorien zugrunde:

1.
Kapital,
2.
Liquidität und Refinanzierung,
3.
Qualität der Vermögensanlage,
4.
Geschäftsmodell und Management sowie
5.
Verlustrisiko der Entschädigungseinrichtung.

Den Risikokategorien sind jeweils Risikoindikatoren gemäß Anlage 2 zugeordnet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EntschFinV/12#abs-2 (2) Die Gewichtung der Risikokategorien und Risikoindikatoren und die Aggregation der Risikoindikatoren zu einem aggregierten Risikowert erfolgt nach Maßgabe der Anlage 2.

§ 10 § 13