Gesetze / Energiesteuer-Durchführungsverordnung
EnergieStV§ 105 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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- BFH, 26.10.2010 – VII R 53/09Einsatz von Schweröl zum Antrieb von Motoren schließt steuerfreie Verwendung als Probe aus - Auslegung des Begriffs der "Probe"Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 105 EnergieStV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.