Gesetze / Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung
EndlSiUntV§ 12 Ableitung des Erkundungs-, Forschungs- und Entwicklungsbedarfs
Stand: 15.10.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EndlSiUntV/12#abs-1 (1) Anhand der Bewertung des Endlagersystems und der Ungewissheiten nach den §§ 10 und 11 sind
Zu den Erkundungs-, Forschungs- und Entwicklungsbedarfen nach den Nummern 1 und 2 ist jeweils darzustellen, welche Zeitdauer für ihre Bearbeitung voraussichtlich erforderlich ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EndlSiUntV/12#abs-2 (2) In den weiterentwickelten vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 16 Absatz 1 des Standortauswahlgesetzes ist zusätzlich darzustellen, welche der Erkundungsbedarfe nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 als Prüfkriterium nach § 16 Absatz 2 Satz 3 des Standortauswahlgesetzes geeignet erscheinen.