Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz

EnWG

§ 28e Grundsätze der Netzkostenermittlung

Stand: 30.07.2021

Bund1 Entscheidung

Für die Ermittlung der Netzkosten für die Errichtung und den Betrieb von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen sind die Grundsätze des § 21 Absatz 2 anzuwenden.

§ 28d § 28f