Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 28e Grundsätze der Netzkostenermittlung
Stand: 30.07.2021
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Für die Ermittlung der Netzkosten für die Errichtung und den Betrieb von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen sind die Grundsätze des § 21 Absatz 2 anzuwenden.