Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 116 (weggefallen)
Stand: 24.12.2025
Wird zitiert von 9
Nach Gewicht
- BGH, 24.02.2016 – VIII ZR 216/12Gaslieferungsvertrag mit Nicht-Haushaltskunden: Preisänderungsrecht nach billigem Ermessen nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Gas-Richtlinie; Anwendung der Transparenzanforderungen; Prüfungsmaßstab bei der Billigkeitskontrolle; Anforderungen an den Vortrag zu Bezugskostensteigerungen; einseitig vorgenommene Änderung der allgemeinen Tarife und Bedingungen als VertragsänderungZitiert von 6
- LG Rostock, 26.04.2007 – 4 O 316/06
- AG Erkelenz, 11.05.2006 – 8 C 136/06Zitiert von 1
- BGH, 06.11.2012 – KVR 54/11Marktstellungsmissbrauch durch Gasnetzbetreiber: Erhebung der höheren Tarifkunden-Konzessionsabgaben von Durchleitungskunden - Gasversorgung Ahrensburg
- OLG Frankfurt am Main, 08.09.2015 – 11 U 124/12Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 19.10.2011 – VI-3 Kart 1/11 (V)
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 09.11.2010 – 11 U 4/10Zitiert von 1
- LG Mönchengladbach, 10.07.2006 – 7 O 113/05
- LG Mönchengladbach, 10.11.2005 – 7 O 116/05Zitiert von 4
9 Entscheidungen zu § 116 EnWG →
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Für § 116 EnWG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.