Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 54c Zuständigkeiten gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1366; Verordnungsermächtigung
Stand: 03.12.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EnWG%202005/54c#abs-1 (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist zuständige Behörde für die Durchführung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1366 festgelegten Maßnahmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EnWG%202005/54c#abs-2 (2) Folgende in der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1366 festgelegte Aufgaben werden auf die Bundesnetzagentur übertragen:
Wird das Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach Satz 1 Nummer 1 nicht innerhalb von sechs Monaten nach Eingang eines Vorschlags für Modalitäten oder Methoden hergestellt, gilt es als hergestellt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EnWG%202005/54c#abs-3 (3) Folgende in der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1366 festgelegte Aufgaben werden auf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik übertragen:
Wird das Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur nach Satz 1 Nummer 1 nicht innerhalb von sechs Monaten nach Eingang eines Vorschlags für Modalitäten oder Methoden hergestellt, gilt es als hergestellt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EnWG%202005/54c#abs-4 (4) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zum Zweck der Durchführung der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1366 weitere Aufgaben an die Bundesnetzagentur oder an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu übertragen. Die Übertragung nach Satz 1 an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/EnWG%202005/54c#abs-5 (5) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik kooperieren untereinander und tauschen Informationen aus, soweit dies für die Durchführung der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1366 erforderlich ist.