Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 17h Abschluss von Versicherungen
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 12.07.2016 – EnVR 10/15Genehmigung eines Investitionsbudgets für den Übertragungsnetzbetreiber für den Stromnetzanschluss einer Offshore-Windanlage: Behandlung der Anschaffung und Installation eines Ersatz-Umspanntransformators als "notwendige Investitionsmaßnahme"
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Anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber sollen Versicherungen zur Deckung von Vermögens- und Sachschäden, die beim Betreiber von Offshore-Anlagen auf Grund einer nicht rechtzeitig fertiggestellten oder gestörten Anbindung der Offshore-Anlage an das Übertragungsnetz des anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreibers entstehen, abschließen. Der Abschluss einer Versicherung nach Satz 1 ist der Regulierungsbehörde nachzuweisen.