Gesetze / Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
EnVKV§ 6a Anforderungen an die Werbung
Stand: 04.03.2021
Sofern in der Werbung für ein bestimmtes Produktmodell Informationen über den Energieverbrauch oder über den Preis angegeben werden, haben die Lieferanten und Händler sicherzustellen, dass bei der Werbung für dieses Produktmodell hingewiesen wird
Bei Leuchten, die von der in Anlage 2 Abschnitt 1 Absatz 1 Nummer 7 genannten Verordnung erfasst sind, haben Lieferanten und Händler lediglich sicherzustellen, dass bei Werbung nach Satz 1 die Informationen, die das Etikett enthält, nach Maßgabe der vorgenannten Verordnung bereitgestellt werden. Bei Haushaltsbacköfen und -dunstabzugshauben, die von der in Anlage 2 Abschnitt 1 Absatz 1 Nummer 11 genannten Verordnung erfasst sind, ist Satz 1 bei Händlern nur auf Werbung für den Fernabsatz und für die Fernvermarktung anzuwenden.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 6a EnVKV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 24.10.2013 – 2 U 28/13Zitiert von 1
- OLG Zweibrücken, 21.06.2016 – 4 U 111/15
- LG Köln, 19.09.2013 – 31 O 111/13
- OLG Stuttgart, 15.08.2024 – 2 U 198/22
- VG München, 09.11.2023 – M 24 K 23.2281
- OLG Hamm, 24.11.2022 – 4 U 170/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Dortmund, 20.10.2022 – 16 O 27/21
- OLG Köln, 10.06.2022 – 6 U 3/22Zitiert von 4
- LG Bochum, 21.09.2021 – 16 O 16/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6a EnVKV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
24.10.2014 Ausfertigung
§ 6a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Oktober 2014 (BGBl. I 1650)
BGBl. 2014 I S. 1650
-
10.05.2012 Ausfertigung
§ 6a geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I 1070)
BGBl. 2012 I S. 1070
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.