Gesetze / EnSikuMaV · BGBl I 2022, 1446
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
13 Normen · ausgefertigt 26.08.2022 · letzte Änderung 17.02.2023 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Titel 1 · Maßnahmen zur Energieeinsparung in Privathaushalten
- § 3 Fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter
- § 4 Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken
- Titel 2 · Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Nichtwohngebäuden
- § 5 Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen
- § 6 Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
- § 7 Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
- § 8 Beleuchtung von öffentlichen Nichtwohngebäuden und Baudenkmälern
- Titel 3 · Maßnahmen zur Energieeinsparung in Unternehmen
- § 9 Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und für Eigentümer von Wohngebäuden
- § 10 Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel
- § 11 Nutzungseinschränkung für beleuchtete Werbeanlagen
- § 12 Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten
- § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
- 17.02.2023 — 13 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 9 weitere neueste Änderung
- 05.10.2022 — 4 Normen geändert · §§ 4, 8, 9, 11
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.