Gesetze / EnSikuMaV · BGBl I 2022, 1446

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen

13 Normen · ausgefertigt 26.08.2022 · letzte Änderung 17.02.2023 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Amtliche Inhaltsübersicht
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. Titel 1 · Maßnahmen zur Energieeinsparung in Privathaushalten
  6. § 3 Fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter
  7. § 4 Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken
  8. Titel 2 · Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Nichtwohngebäuden
  9. § 5 Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen
  10. § 6 Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
  11. § 7 Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
  12. § 8 Beleuchtung von öffentlichen Nichtwohngebäuden und Baudenkmälern
  13. Titel 3 · Maßnahmen zur Energieeinsparung in Unternehmen
  14. § 9 Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und für Eigentümer von Wohngebäuden
  15. § 10 Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel
  16. § 11 Nutzungseinschränkung für beleuchtete Werbeanlagen
  17. § 12 Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten
  18. § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 17.02.2023 — 13 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 9 weitere neueste Änderung
  2. 05.10.2022 — 4 Normen geändert · §§ 4, 8, 9, 11

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.