Gesetze / Energiefinanzierungsgesetz
EnFG§ 11 Veröffentlichung von Umlagen
Stand: 01.01.2023
Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen auf ihrer gemeinsamen Internetseite bis zum 25. Oktober eines Kalenderjahres die Höhe der nach diesem Gesetz zu erhebenden Umlagen für das jeweils folgende Kalenderjahr.