Gesetze / Energieeinsparverordnung
EnEV 2007§ 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EnEV%202007/6#abs-1 (1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Wird die Dichtheit nach Satz 1 überprüft, kann der Nachweis der Luftdichtheit bei der nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 erforderlichen Berechnung berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4 eingehalten sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EnEV%202007/6#abs-2 (2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.