Gesetze / Elektrizitätslastverteilungs-Verordnung

EltLastV

§ 11

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EltLastV/11#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EltLastV/11#abs-2 (2) Sie darf gemäß § 2 Abs. 1 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes und erst dann angewandt werden, wenn es das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung bestimmt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EltLastV/11#abs-3 (3) Die §§ 2 und 4 sind mit dem Inkrafttreten anwendbar.

§ 10