Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen
EltBauV§ 8 Zusätzliche Bauvorlagen
Stand: 25.08.2026
Die Bauvorlagen müssen Angaben über die Lage des Betriebsraums und die Art der elektrischen Anlagen enthalten. Soweit erforderlich, müssen sie ferner Angaben über die Schallschutzmaßnahmen enthalten.