Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin ElektronAusbV 2008 § 2 Ausbildungsdauer Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.