Gesetze / Elektrotechnikermeisterverordnung

ElektroTechMstrV

§ 5 Fachgespräch

Stand: 01.03.2024

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ElektroTechMstrV%202024/5#abs-1 (1) Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,

1.
die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
2.
Kundinnen und Kunden zu beraten und dabei den jeweiligen Kundenwunsch und wirtschaftliche Gesichtspunkte, rechtliche Gesichtspunkte sowie technische Gesichtspunkte in das Beratungsgespräch einzubeziehen,
3.
sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen sowie
4.
mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei aktuelle Entwicklungen im Elektrotechniker-Handwerk zu berücksichtigen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ElektroTechMstrV%202024/5#abs-2 (2) Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.

§ 4 § 6