Gesetze / Elektrotechnikermeisterverordnung
ElektroTechMstrV§ 3 Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I
Stand: 01.03.2024
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ElektroTechMstrV%202024/3#abs-1 (1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfängliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er wesentliche Tätigkeiten des Elektrotechniker-Handwerks meisterhaft verrichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ElektroTechMstrV%202024/3#abs-2 (2) Die Prüfung in Teil I gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche: