Gesetze / Elektromaschinenbauerausbildungsverordnung HwO
ElekMaschBHwOAusbV§ 11 Prüfungsbereich Kundenauftrag
Stand: 01.08.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ElekMaschBHwOAusbV/11#abs-1 (1) Im Prüfungsbereich Kundenauftrag hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ElekMaschBHwOAusbV/11#abs-2 (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 kommt insbesondere das Herstellen oder Instandsetzen eines Antriebssystems in Betracht. Der Prüfungsausschuss legt fest, welche Tätigkeiten zugrunde gelegt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ElekMaschBHwOAusbV/11#abs-3 (3) Der Prüfling hat eine praktische Arbeitsaufgabe durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren sowie darüber ein situatives Fachgespräch zu führen. Die Durchführung der Arbeitsaufgabe mit Dokumentation beträgt 16 Stunden, dabei ist innerhalb dieser Zeit mit dem Prüfling das situative Fachgespräch zu führen, das höchstens 20 Minuten dauert.