Gesetze / Elektromaschinenbauerausbildungsverordnung BBiG
ElekMaschBBBiGAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Stand: 01.08.2021
Der Ausbildungsberuf des Elektronikers für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz und der Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.