Gesetze / Landesrecht Bayern / Einigungsstellenverordnung
EinigungsV§ 10 Schlußvorschriften
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1988 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Einigungsstellen zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft (BayRS 7032-2-W) außer Kraft.