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§ 10 EinigungsV (Bayern) — Schlußvorschriften

Einigungsstellenverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1988 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Einigungsstellen zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft (BayRS 7032-2-W) außer Kraft.