Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Eingruppierungsverordnung
EingrVO -§ 8 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EingrVO%20-/8#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EingrVO%20-/8#abs-2 (2) Für Amtsträgerinnen und Amtsträger, die sich am 1. Januar 2020 bereits in der zweiten oder einer weiteren Amtszeit befinden, wird die Zulage nach § 2 Absatz 2 und nach § 3 Absatz 2 ab dem 1. Januar 2020 gewährt.