Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / EingrVO - · GV. NRW. S. 96

Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts

8 Normen · ausgefertigt 09.02.1979 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Eingruppierung in den Gemeinden
  4. § 3 Eingruppierung in den Kreisen
  5. § 4 Eingruppierung bei den Landschaftsverbänden und im Regionalverband Ruhr
  6. § 5 Aufwandsentschädigungen
  7. § 6 Aufwandsentschädigungen für Werkleiterinnen und Werkleiter
  8. § 7 Einwohnerzahl
  9. § 8 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
  10. Volltext