Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / EingrVO - · GV. NRW. S. 96
Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts
8 Normen · ausgefertigt 09.02.1979 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Eingruppierung in den Gemeinden
- § 3 Eingruppierung in den Kreisen
- § 4 Eingruppierung bei den Landschaftsverbänden und im Regionalverband Ruhr
- § 5 Aufwandsentschädigungen
- § 6 Aufwandsentschädigungen für Werkleiterinnen und Werkleiter
- § 7 Einwohnerzahl
- § 8 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
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