Gesetze / Landesrecht Brandenburg / EinglSchuruV · GVBl.II/17, [Nr. 43]
Verordnung über die Eingliederung von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern in die allgemein bildenden und beruflichen Schulen sowie zum Ruhen der Schulpflicht (Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung - EinglSchuruV)
12 Normen · Ausgangsfassung vom 04.08.2017 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Ruhen der Schulpflicht
- § 3 Allgemeines zur Eingliederung fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler
- § 4 Aufnahme
- § 5 Unterricht in Vorbereitungsgruppen
- § 6 Unterricht in Förderkursen
- § 7 Muttersprachlicher Unterricht
- § 8 Fremdsprachenregelung
- § 9 Sprachfeststellungsprüfung
- § 10 Leistungsbewertung, Zeugnisse
- § 11 Berufliche Bildung
- § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
02.09.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. September 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 70])
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Historischer Änderungsnachweis
01.10.2020 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.10.2020
§§ 1 bis 8, 10, 11 geändert; § 9 neu gefasst
GVBl. II 2020, Nr. 93
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).