Gesetze / Einlagensicherungsgesetz
EinSiG§ 16 Forderungsübergang bei Entschädigung
Stand: 10.06.2019
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Soweit das Einlagensicherungssystem den Entschädigungsanspruch eines Berechtigten erfüllt, gehen dessen Forderungen gegen das CRR-Kreditinstitut auf das Einlagensicherungssystem über.