Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Eifel-Rur-Verbandsgesetz
Eifel-RurVG§ 39 (weggefallen)
Für § 39 Eifel-RurVG liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 39 Eifel-RurVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.