Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Eichzuständigkeitsverordnung
EichZustVO§ 4 Inkrafttreten, Berichtspflicht
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Das für Wirtschaft zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2022 und danach alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit dieser Verordnung.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk