Gesetze / Erlass über die Anerkennung als Ehrenzeichen
EhrZAnerkErlArt 2
Stand: 10.06.2019
Die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und Beschreibungen der nach Artikel 1 anerkannten Ehrenzeichen werden vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gemacht.