Gesetze / Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen
EhrBetätV§ 3 Inkrafttreten
Stand: 04.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.