Gesetze / Entwicklungshelfer-Gesetz
EhfG§ 23b Übergangsvorschrift zu § 13
Stand: 10.06.2019
Zeiten des Entwicklungsdienstes einschließlich des Vorbereitungsdienstes, die vor der Entstehung eines Anspruchs auf Arbeitslosenbeihilfe liegen, werden für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch nicht berücksichtigt.