Gesetze / Entwicklungshelfer-Gesetz
EhfG§ 19 Rechtsweg
Stand: 10.06.2019
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- LAG Köln, 29.12.2021 – 9 Ta 174/21Zitiert von 1
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EhfG/19#abs-1 (1) Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Träger und den Entwicklungshelfer sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EhfG/19#abs-2 (2) Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in den Fällen des § 7 Abs. 3, der §§ 9, 10, 15 dieses Gesetzes ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben.