Gesetze / Entwicklungshelfer-Gesetz

EhfG

§ 19 Rechtsweg

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EhfG/19#abs-1 (1) Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Träger und den Entwicklungshelfer sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EhfG/19#abs-2 (2) Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in den Fällen des § 7 Abs. 3, der §§ 9, 10, 15 dieses Gesetzes ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben.

§ 18 § 23