Gesetze / Edelsteinfasser-Ausbildungsverordnung
EdlStFAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Stand: 01.08.2025
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Edelsteinfassers und der Edelsteinfasserin wird staatlich anerkannt nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes.