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§ 1 EdlStFAusbV 2025 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Edelsteinfasser-Ausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Edelsteinfassers und der Edelsteinfasserin wird staatlich anerkannt nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes.