Gesetze / Einwegkunststoffverbotsverordnung

EWKVerbotsV

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 12.08.2026

Bund2 Fassungen

Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff. Diese Verordnung gilt unabhängig davon, ob die Produkte als Verpackungen nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2025/40 in Verkehr gebracht werden oder nicht.

§ 2