Gesetze / EWIV-Ausführungsgesetz
EWIVAG§ 6 Aufstellung des Jahresabschlusses
Stand: 10.06.2019
Die Geschäftsführer sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Vereinigung zu sorgen und den Jahresabschluß aufzustellen.
Gesetze / EWIV-Ausführungsgesetz
EWIVAGStand: 10.06.2019
Die Geschäftsführer sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Vereinigung zu sorgen und den Jahresabschluß aufzustellen.