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Gesetze / Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung des § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

EUZBBGVbg

Schlussformel

Bund

Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 29.05.2021. Zur aktuellen Fassung →

Der Präsident des Deutschen Bundestages

Die Bundeskanzlerin

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Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung des § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

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Historische Fassung 10.06.2019 – 29.05.2021 · aktuelle →

Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

recht.nulegal.eu/gesetze/EUZBBGVbg/schlussformel

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/EUZBBGVbg/schlussformel, abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand)

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Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt (recht.bund.de) · Quelle: Bundesamt für Justiz Ein Dienst der Nulegal GmbH ·