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Schlussformel EUZBBGVbg

Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung des § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 29.05.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Präsident des Deutschen Bundestages

Die Bundeskanzlerin