Gesetze / EUV · BGBl I 2007, 1305, 1319
Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb
8 Normen · ausgefertigt 05.07.2007 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 07.07.2020 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 3 — Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten und der Agentur sowie Unterrichtung der Länder | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Untersuchungs- und Meldepflicht
- § 3 Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten und der Agentur sowie Unterrichtung der Länder
- § 4 Maßnahmen an der Unfallstelle
- § 5 Untersuchungsbericht
- § 6 Sicherheitsempfehlungen
- § 7 Jahresbericht
- § 8 Ordnungswidrigkeiten
- Anlage (zu § 2 Absatz 3) Inhalt der Meldung im Fall von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb
Änderungsverlauf
- 07.07.2020 — 1 Norm geändert · § 1 neueste Änderung
- 10.12.2019 — 8 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 4 weitere
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.