Gesetze / Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung
EUStBV 1993§ 15 Absehen von der Festsetzung der Steuer
Stand: 10.06.2019
Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht festgesetzt für Gegenstände, die nur der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen, wenn sie weniger als 10 Euro beträgt und nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes als Vorsteuer abgezogen werden könnte.